BURG
Als Burg wird eine frühgeschichtliche, antike, vor allem aber mittelalterliche Wehr- und Wohnanlage bezeichnet.
Sie diente als fester Sitz eines oder mehrerer (Adels)Geschlechter oder des Vertreters der landesherrlichen Gewalt, als Organisationspunkt der Grund- oder Landesherrschaft sowie zum Schutz der umliegenden Versorgungsbetriebe und Wirtschaftseinrichtungen.
Informationen zu einzelnen Burgen:
Deutschland | Österreich | Frankreich
| Großbritannien | Slowakei | Kroatien
Burgen in der mittelalterlichen Literatur
KURZINFORMATION ZUM BEGRIFF
"MITTELALTER"
Burgen assoziiert man vor allem mit dem Mittelalter, eine geschichtswissenschaftliche Bezeichnung für eine europäische Epoche etwa vom 6. bis zum 15. Jahrhundert, als deren Zäsuren einerseits der Zerfall des Römischen Reiches und die darauf folgende Entstehung größerer Staatsverbände (z. B. des Heiligen Römischen Reiches) aus ursprünglich germanischen, keltischen, romanischen und slawischen Stämmen vor dem Hintergrund der Christianisierung, andererseits die Entdeckung Amerikas und die Reformation gelten.
Die feudale Gesellschaft des Mittelalters war von einem christlichen Weltbild geprägt und nach Ständen (Geistliche, Adelige und Bauern) geordnet. Sie bildete die Grundlage für das Lehenswesen: die Verleihung von Land (und Vergabe von Ämtern) durch den Landesherrn (König, Fürsten, Adelige) und die Bewirtschaftung dieses Landes durch abhängige Vasallen (z. B. Bauern).
Auf der obersten Ebene, der Reichsebene, wurde das Land durch den König verwaltet. Auf der mittleren Ebene der Landesherrschaft agierten die Landesfürsten/Reichsfürsten und auf der untersten Ebene der Grundherrschaft die weltlichen/geistlichen Grundherren. Kirchliche und politische Strukturen wirkten dabei stets zusammen.
Mehr Informationen, besonders über das Hochmittelalter, gibt es im Living
History-Bereich.
Nachdem in der Spätantike befestigte Höhensiedlungen weiter genutzt worden waren, setzte mit der der Integration des mitteleuropäischen Raumes in das fränkische Reich im 7. /8. Jahrhundert der frühmittelalterliche Befestigungsbau ein. Bestehende vorgeschichtliche Wallanlagen wurden teilweise weiter ausgebaut. In der Folge entstanden die ständig besiedelten Burgen der Merowinger-, Karolinger- und Ottonenzeit. Sie waren eng verbunden mit der Verwaltung des umliegenden adeligen Grundbesitzes, der Rechtsprechung oder der kirchlichen Organisation des Umlandes. Viele Burgen dienten als Militärstützpunkte und Sammelplätze für Heeresaufgebote und verfügten über Stätten für Handwerk und Gewerbe.
Im 11. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts entwickelten sich die Befestigungen von (Festen) Häusern/Steintürmen im Hof über Motten und Turmburgen zu Höhenburgen mit Zentralturm und umschließender Ringmauer.
Seine Blütezeit erlebte der Burgenbau im 12. und 13. Jahrhundert (zwischen ca. 1150 und 1300) vor dem Hintergrund der Entwicklung des römisch-deutschen Herrschaftsgebietes vom Personenverbandsstaat zum Flächenstaat und des Reichsadels zum dynastischen Adel (mit Einbezug der Ministerialen) als Teil des umfassenden Landesausbaus. Er war geprägt durch eine Intensivierung der Landwirtschaft, neue Siedlungsgründungen und eine verstärkte Durchorganisation der territorialen Herrschaft und der Verwaltung durch die Landesherren. Die politische Ebene kennzeichnete eine Machtkontinuität der Dynastie der Staufer als Herrscher des Heiligen Römischen Reiches. Zu ihnen traten die erstarkenden Reichsfürsten mit einem festen Kreis der zur Königswahl berechtigen Kurfürsten in Konkurrenz. Nach dem Interregnum ohne einen Macht ausübenden Herrscher wurde die Königsmacht durch die Dynastie der Habsburger konsolidiert. Unter dem höherrangig stehenden Hochadel aus Edelfreien und den aufsteigenden, ursprünglich unfreien Ministerialen (Dienstadel) unter dem Einschluss der Ritter bildete sich der Niederadel heraus. Die Burg als Wohn- und Verwaltungssitz des Adels formulierte das höfische Ideal der Zeit auch architektonisch.
Die Träger des Burgenbaus waren die zentralen Gewalten des Königtums und der Reichsfürsten. Als administrative Mittelpunkte sicherten die Burgen der Territorialherren ihre Machtbereiche und die vom König verliehenen Ämter. Auf der königlichen Ebene wurde in Konkurrenz zu den fürstlichen Territorien Landesausbau in Form von Reichsburgen betrieben, auf denen Burggrafen, Vögte und Reichsministeriale als königliche Verwalter eingesetzt wurden. Ab der Wende zum 13. Jahrhunderte errichteten Niederadel und Ministeriale zunehmend auch eigene Burgsitze. Dies führte zu einer steigenden lokalen Ausdifferenzierung des Burgenbaus in Verbindung mit einer dezentralen Zersplitterung der Herrschaft.
Mit dem politischen Macht- und dem militärischen Bedeutungsverlust des Adels, dem Aufkommen neuer Kriegstechniken und wirtschaftlichen Veränderungen unter anderem durch den Aufstieg des Handel betreibenden städtischen Bürgertums ab dem 14. Jahrhundert wurden viele Burgen zu militärisch genutzten Festungen und repräsentativen Schlössern umgebaut (die vollständige Abkehr vom wehrhaften Erscheinungsbild der Herrschaftsbauten erfolgte jedoch erst ab der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts), anderweitig genutzt oder verfielen zu Ruinen.
Der architektonische Grundtypus der mittelalterlichen Burgen im deutschsprachigen Raum ist die Ringmauer- oder Randhausburg. Sie ist meist geprägt durch die Polarität eines Turmes und eines repräsentativen Wohnbaus, die an eine beides und die übrigen Bauten einschließende Ringmauer angelehnt oder in diese integriert sind.
Aus vorgeschichtlicher und frühmittelalterlicher Zeit stammen die Wallburg, eine Befestigung durch (Erd)Wälle und darauf stehende Palisaden, und die Turmburg, deren durch Pfahlwerk und einen Wall geschützter Turm wehrhafte und wohnliche Funktionen vereint.
Topographisch lassen sich zwei Bauformen unterscheiden:
Bei der Höhenburg wurde eine natürliche Erhebung zur Errichtung der von Gräben und Ringmauern umgebenen Burg mit dem Bergfried und einem
repräsentativen Wohngebäude als Hauptbestandteilen genutzt.
Burgen können mehreren funktionalen Zwecken dienen:
Reichs- und Landesburgen sind in das Herrschaftssystem des Königs oder der Landesfürsten eingebunden. Sie wurden im Auftrag des Reiches angelegt und von Burgmannen bzw. Reichsministerialen verwaltet.
Pfalzen wurden vom Herrscher regelmäßig aufgesucht. Die befestigten Plätze verfügen über eine adäquate bauliche Ausstattung in Form von repräsentativen Wohngebäuden mit Saal.
Dynasten- und Adelsburgen sind als Mittel der Ausdehnung und Sicherung der Territorien dienende Burgen der weltlichen Herren, Wehr- und Wohnsitze des Adels.
Kastellburgen vereinen höchste Repräsentation und Wehrhaftigkeit. Ihre Gebäude sind an der Innenseite der gleichmäßig errichteten Mauern mit ihren vier Ecktürmen angeordnet.
Festungen sind durch starke Wehranlagen befestigte eigenständige militärische Anlagen (der frühen Neuzeit).
Bis zum 11. Jahrhundert wurden Burgen aus Holz errichtet. Im 11. und 12. Jahrhundert fand meist Mauerwerk aus Feld-, Bruch- oder Hausteinen Verwendung. Ab der Mitte des 12. Jahrhunderts errichtete man Wohngebäude, Bergfried und Ringmauern aus Quadermauerwerk, die übrigen Bauten häufig aus Bruchsteinmauerwerk und in Kombination mit hölzernen Bauteilen (z.B. Deckenkonstruktionen, Geschosstrennungen, Fußböden, Treppen, Wehrgänge; oft wurden Erker, turmartige Aufbauten und Oberschosse aus Fachwerk angefügt). Das Dach – Pfetten-/Rofen- und Sparrenkonstruktionen – wurde abhängig von den lokalen Materialvorkommen, der Bedeutung der Bauten innerhalb der Burg und der Dachneigung mit Holzschindeln, Stroh oder Schilf, gebrannten Tonziegeln, Platten, Schiefer, Steinen oder Metall gedeckt.
Die Fensteröffnungen waren am vorrangig auf Sicherheit bedachten Wehrbau eher klein. In der Palasarchitektur schuf man aufwendig gestaltete rundbogige (Romanik) oder spitzbogige (Gotik) Fenster mit mehrfachen Unterteilungen und gekuppelten Arkaden. Da die Fenster bis zum Spätmittelalter nicht verglast waren, wurden sie mit Holzbrettern, Tierhäuten oder Fellen verschlossen.
Die Blätter der Türen bestanden meist aus einer Konstruktion von zusammengefügten dicken Eichen- oder Nadelholzbohlen mit Eisenblechbeschlag. In der Romanik war der Sturz rundbogig oder gerade, ab der Gotik überwogen spitz- oder rundbogige, später vielfältige Formen.
Erschlossen wurden die einzelnen Bauteile und Räumlichkeiten der Burgen bis in die Spätgotik durch hölzerne Außentreppen. Bei Türmen und Bergfrieden verbanden Leitern oder Holztreppen und bei größeren Bauwerken schmale, in der Mauerstärke angelegte Innentreppen die einzelnen Stockwerke. In spätgotischer Zeit kamen innerhalb des Baukörpers sichtbare oder außen angebaute Wendeltreppen auf.
Die Wände beließ man häufig steinsichtig, in Wohnräumen wurden sie jedoch oft verputzt (weiß getüncht) und später auch vertäfelt. Von Pfeilern oder Säulen getragene flache hölzerne Balkendecken, seltener steinerne Gewölbe überspannten Gänge und Räume. Die Böden bestanden aus Stein, Holz, Lehm, Tonziegeln oder Fliesen.
Für die Versorgung der Burg mit Wasser dienten Zisternen, in denen das Regenwasser gesammelt wurde, oder schachtförmig ins Erdreich getriebene Brunnen zur Förderung des Grundwassers.
Die ideale Burganlage bestand aus mehreren, durch Mauern voneinander getrennten Bereichen. Hinter vorgelagerten Gräben ragten (Erd)Wälle auf, auf denen die äußere Ringmauer errichtet wurde. In sie eingelassen war das äußere Burgtor, das Zugang zur Vorburg mit Wirtschaftsgebäuden und Stallungen bot.
Eine (Zug)Brücke führte weiter zu dem in die oft mit Wehrgängen versehene Ringmauer eingebauten inneren Burgtor, das häufig die Form eines Torturmes besaß. Vom Burgtor aus gelangte man in die Hauptburg. Hier lag bei einigen Burgen zwischen dem inneren Bering der Haupt- und Vorburg und der Zwingermauer zunächst der freie Bereich des Zwingers.
In der Nähe des Bergfriedes, dem zeitweilig bewohnbaren Haupt-, Wach- und Wehrturm, ermöglichte eine dritte (doppelte) Toranlage oft mit Torturm den Zugang in das Innere des Burghofes. Dessen Mittelpunkt bildete ein steinernes, häufig mehrstöckiges und repräsentatives Wohnhaus. In seinem Erdgeschoss befanden sich meist Vorratskammern, eine Küche oder Stallungen. Der erste Stock wurde von einer repräsentativen und in der Regel von einer hölzernen Balkendecke überspannten Halle eingenommen. Im zweiten Stock lagen die Schlafgemächer der Herrschaften (Kemenaten) und oft eine in einem Erker eingerichtete Burgkapelle (wenn diese nicht ein eigenständiges Gebäude oder im Torbau oder Turm untergebracht war). Manchmal gab es im Umfeld des Wohnbaus zudem eine Badestube.
Die mittelalterliche Burg diente zum einen als wehrhafter Wohnsitz. Da der Kampf um feste Plätze vor allem ein Kampf um Herrschafts- und Territorialrechte war, zielte die Eroberung und Zerstörung von Burgen auf die Zerschlagung von Verwaltungs-, Sozial- und Wirtschaftsstrukturen.
Die Burg hatte als Sieges- und Machtdenkmal ihres Besitzers aber auch Symbolcharakter, war zum anderen ein repräsentativer Wohnsitz. Ihre repräsentative Wirkung war abhängig von Baugestalt und Ausstattung, vom Status des Burgherrn, der finanziellen Situation und der Funktion der Burg.
Topographische Lage, Infrastruktur und Funktion bedingten und beeinflussten das alltägliche Leben auf einer Burg.
Die Bewohnerschaft unterschied sich je nach Größe der Burg. Auf kleinen Ansitzen lebten weniger als ein Dutzend Menschen, auf großen Deutschordens- und Kreuzfahrerburgen mehrere hundert Personen und in Königspfalzen bis zu 1000 Menschen. An der Spitze der Burgbewohner stand die Familie des Burgherrn mit Ehefrau und Kindern. Hochadelige Familien beherbergten adelige Gefolgsleuteund im Spätmittelalter auch bürgerliche Berater. Zudem wurden Adelssöhne als Knappen und -töchter als Mündel aufgenommen. Der Haushalt war von der Macht des Burgherrn und vom Zustand der Burg (Kriegs- oder Friedenszeit) abhängig. Er setzte sich aus militärischem Personal (Ritter, Knappen, Kriegsknechte, Türmer, Torwart) sowie Verwaltungs- und Dienstpersonal (Verwalter, Gesinde, Handwerker, auf größeren Burgen auch ein Burggeistlicher) zusammen. Auch auf Burgen wurden landwirtschaftliche Tätigkeiten und Holzwirtschaft sowie seltener handwerkliche Tätigkeiten der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung ausgeübt.
Das Zentrum des öffentlichen burglichen Lebens bildete der Saal. Ihn dominierten eine Feuerstelle und später der große (offene) Kamin gemeinsam mit einigen größeren Fenstern, Truhen und Kästen sowie Bänken an den Wänden und Fensternischen als Sitz- und Schlafgelegenheiten. Zum Speisen verwendete man mobile Tafeln in Form von aufgebockten Tischplatten. Auf einem Fußboden aus Stein, Holz, Lehm, Tonziegeln oder Fliesen waren Stroh, Moos, Binsen oder Fellen zur Abschirmung der Bodenkälte ausgebreitet. Ab dem Spätmittelalter baute man häufiger Kachelöfen ein. Zudem wurden (weiß) verputzte und bemalte, holzvertäfelte oder mit Wärme haltenden Wandteppichen verzierte Wände üblich. Seit dem 14. Jahrhundert verbreiteten sich Glasfenster als Butzenscheiben. Kerzenhalter, Schalenlämpchen und hängende Leuchter aus Metall, Ton oder Hirschgeweih beleuchteten mit Kienspänen, Kerzen, Talg oder Öl den Saal und andere Räume der Burg.
Das private Leben der Burgherrschaft konzentrierte sich bis zum Ende des 15. Jahrhunderts auf ein kombiniertes Wohn- und Schlafgemach. Sein Mittelpunkt war das mit einem hölzernen Rahmen (und Vorhängen) versehene Bett, daneben gab es Schlafplätze für Bedienstete, Sitzgelegenheiten, Truhen, manchmal Schreibtische und kleine Lagerräume. Die Kemenate war der eigentliche Aufenthaltsraum der Frauen und ein Schlafraum. Eine Burg hatte meist drei dieser Zimmer (für das Herrscherpaar, die Söhne und die Töchter).
Die Küche war oft ein größerer Einzelraum mit einer offenen Feuerstelle oder Herdstelle sowie einer auch häufig gesondert liegenden Backstube. Unter dem Fenster befand sich in der Regel ein behauener Ausgussstein.
Gab es eine Badestube, besaß sie meist eine Heizvorrichtung in Form eines Ofens und war mit einem Wasserbassin ausgestattet. Sie wurde zu mehreren Zwecken, z.B. auch als Aufenthaltsraum, genutzt. Als Aborte dienten in die Mauerstärke oder in Erker eingelassene Schachtabtritte oder Öffnungen in den Wehrgängen. In vornehmen Häusern waren die Toiletten auch Ankleideräume.
Die Herausbildung einer differenzierteren Raumnutzung im Spätmittelalter führte zu einer stärkeren Trennung der Wohnbereiche von Männern und Frauen sowie von Herren und Gesinde und einer zunehmenden Schaffung von Räumen für bestimmte Wohnfunktionen.
Unbebaute Flächen und Restareale der Burg wurden bedarfsorientiert mit Heil- und Gewürzkräuterbeeten im geschützten Wohn- und Hofbereich und Obst- und Gemüsegärten im burgnahen Umfeld bepflanzt.
Auf bescheideneren Burgen war das Leben insgesamt eher unwirtlich. Die Luft war rußig und kühl, das Licht aufgrund der Fensterverschlüsse fahl, die Tiere im Hof verbreiteten Lärm und Gestank und Ungeziefer und Enge waren allgegenwärtig.
Den Alltag des Burgherrn und seiner Familie bestimmten verwaltungstechnische Pflichten. Er administrierte die Ländereien, erhob Abgaben und übte die niedere (gelegentlich auch die höhere) Gerichtsbarkeit aus. Zudem gehörte die Beteiligung an Kriegszügen des obersten Lehnsherrn zu den Aufgaben des Burgherrn. Er war oft mit Fehden auf lokaler und regionaler Ebene konfrontiert, Mittel der rechtlichen Auseinandersetzung nach Gewaltverbrechen oder Ehrenkränkungen.
Die adelige Frau führte den Haushalt und in Abwesenheit des Ehemannes auch die Herrschaft. Sie wies die Bediensteten an und organisierte die Unterhaltung von Besuchern. Die alltäglichen Beschäftigungen der adeligen Frauen waren Tätigkeiten wie Spinnen, Weben, Nähen und Sticken oder die Pflege des Burggartens.
Meist fand täglich ein Gottesdienst statt. Etwa zweimal am Tag wurden die Mahlzeiten eingenommen. Man trank dabei stark gewürzten Wein, Fruchtsäfte, Milch, das kaum genießbare und als Volksgetränk geltende Bier und ab dem 15. Jahrhundert auch Brandweine (die vorher nur medizinisch genutzt wurden). Speisen waren als Hauptteil der Nahrung Rind- und Schweinefleisch, daneben Wildgeflügel sowie Wild und Fisch in der Fastenzeit, Gemüse (Rüben, Kohl), Hülsenfrüchte (Erbsen), Weizenbrot, Käse, Eier und Obst.
Einen hohen gesellschaftlichen Rang hatte die (auch zur Trainierung der kämpferischen Fähigkeiten dienende) Jagd als Teil des adeligen Selbstverständnisses, als Ausdruck der Lebensführung und der gesellschaftlichen Position. Üblich waren die Pirschjagd (mit Wurf- oder Schusswaffen), die Beizjagd (mit Jagdvögeln) und die Hetzjagd (mit Hundemeuten).
Festlichkeiten mit Festessen, Wettkämpfen, Spielen, Musik und Tanz stellten eine Abwechslung zum Alltag dar. Bescheidenere Burgen wurden allerdings nur wenig von wandernden Spielleuten und Gauklern besucht.
Eher selten auf Burgen, sondern meist auf stadtnahen Freiflächen, wurden die kämpferischen Fähigkeiten in Turnieren – als Reiterkampf in Gruppen (Buhurt) oder Aufeinandertreffen zweier Ritter (Tjost) – öffentlich zur Schau gestellt. Beliebt waren zudem Geschicklichkeitsspiele wie Ringelstechen oder Karussel und Brettspiele wie das zum ritterlichen Ideal gehörige Schach und das Würfelspiel Trictrac (tabulae).
verwendete Literatur
Böhme, Horst Wolfgang/von der Dollen, Busso u.a. (Hg.): Burgen in Mitteleuropa. Ein Handbuch. Band II Geschichte und Burgenlandschaften. Stuttgart: Konrad Theiss Verlag 1999.